Das Vielseitigkeitsreiten setzt sich aus drei Teilprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen und Geländereiten innerhalb eines Wettbewerbes zusammen. Die Prüfung hat einen militärischen Ursprung. Bei der Vielseitigkeitsprüfung benötigen Pferd und Reiter oftmals sehr viel Mut, Vertrauen, Ausdauer und Flexibilität. Eine besondere Rolle spielen eine oder mehrere Verfassungsprüfung(en) des Pferdes zur Vermeidung von Überlastung. Ab der Geländeprüfung der Klasse E sind die Strecken über einen Kilometer lang, deshalb ist auch die Ausdauer des Pferdes und des Reiters gefragt.
Eine Vielseitigkeitsprüfung setzt sich aus den drei Disziplinen Dressur, Gelände und Springen zusammen. Hinzu kommt eine sogenannte Verfassungsprüfung, bei der geprüft wird, ob das Pferd nach dem Geländeritt unverletzt ist, der Ruhepuls innerhalb einer begrenzten Frist wieder erreicht wird und keine Dehydrierung eingetreten ist. Bei großen internationalen Prüfungen gibt es noch zusätzlich eine erste Verfassungsprüfung, die vor dem Teilbereich Dressur stattfindet. Besteht ein Pferd eine der beiden Verfassungsprüfungen nicht, ist es aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Nach neuerer Regelung kann eine Anordnung einer Verfassungsprüfung während der Prüfung jederzeit durch jedes Mitglied der Richtergruppe mit Ausschlussmöglichkeit vorgenommen werden. Scheint ein Pferd der Jury in der Geländestrecke überfordert oder in gefährlichem Maße erschöpft, wird der Reiter durch zeigen einer gelben Flagge auf die Bedenken und die verschärfte Beobachtung hingewiesen. Verstärken sich die Risikoanzeichen in den Augen der Jury, kann das Starterpaar durch Zeigen einer roten Flagge mit sofortiger Wirkung aus der Prüfung genommen werden.